Zunächst einmal ergeben sich die von den Parteien vereinbarten Leistungspflichten (Übereignung der Kaufsache, Zahlung des Kaufpreises). Zudem existieren immer auch Nebenpflichten aus dem Gesetz (Gewährleitungsrechte, Rücksichtnahmepflichten, Informationspflichten).
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860