Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem Vertrag?

Zunächst einmal ergeben sich die von den Parteien vereinbarten Leistungspflichten (Übereignung der Kaufsache, Zahlung des Kaufpreises). Zudem existieren immer auch Nebenpflichten aus dem Gesetz (Gewährleitungsrechte, Rücksichtnahmepflichten, Informationspflichten).

Die Leistungspflichten stehen im Mittelpunkt des Schuldverhältnisses. Der Gläubiger ist berechtigt die vereinbarte Leistung zu fordern und der Schulder dazu verpflichtet diese zu erbringen. Hinzu kommen leistungsbezogene Nebenpflichten, die auf die Durchführung, Vorbereitung und Sicherung der Hauptleistungspflicht gerichtet sind. Losgelöst von diesen sind die sogenannten Rücksichtsnahme- bzw. Verhaltenspflichten. Danach sind die Vertragsparteien dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Rechtsgüter der jeweils anderen Vertragspartei zu nehmen. Zu den Rechtsgütern zählen vorallem: Leben, Körper, Ehre, Gesundheit und Eigentum.

Siehe auch: Können sich aus einem Vertrag auch Schutzpflichten Dritten gegenüber ergeben?

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