Datenerhebung

Datenerhebung ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen, § 3 Abs. 3 BDSG. Sie stellt regelmäßig den ersten Schritt beim Umgang mit Daten dar. Um Daten überhaupt nutzen bzw. verarbeiten zu können, muss die verantwortliche Stelle die Daten zuerst verfügen, d.h. sie muss die Daten erheben.

Die Datenerhebung kann mündlich, schriftlich, digital und auf andere Arten entweder direkt beim Betroffenen oder auch bei einem Dritten erfolgen.

Beispiel für die Datenerhebung: Telefonumfrage, Ausfüllen eines Fragebogens oder Antragsformulars, Teilnahme an Gewinnspiel unter Angabe der Adresse, Anforderung von Unterlagen durch einen Anwalt, Aufzeichnungen im Rahmen einer Videoüberwachung.

Die verantwortliche Stelle muss die Daten auch mit dem Ziel der Datenerhebung beschafft. Werden Daten nur zusammengestellt, über die die verantwortliche Stelle bereits verfügt hat, liegt damit noch keine Datenerhebung vor.

Die Datenerhebung muss zielgerichtet erfolgen, um die Grundprinzipien des Datenschutzes, insbesondere die Zweckbindung zu beachten.

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