Datennutzung ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Datenverarbeitung handelt, § 3 Abs. 5 BDSG. Diese gesetzliche Definition hat somit Auffangcharakter. Fällt der Umgang mit Daten unter keinen der sonstigen Formen des Umgangs mit Daten, liegt im Zweifel eine Nutzung der Daten vor.
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