Kontrollinstitutionen und -instrumente im Datenschutzrecht

Die Einhaltung der Datenschutzgesetze wird durch staatliche Aufsichtsbehörden und die Datenschutzbeauftragten überwacht. Außerdem existieren Meldepflichten. Verstöße gegen die Datenschutzgesetze können zu teilweise empfindlichen Sanktionen führen.

Aufsichtsbehörden sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Länder und der Bundesdatenschutzbeauftragte. Sie überwachen die Ausführung des Datenschutzes, führen öffentliche Register und haben insbesondere auch Auskunfts- und Einsichtsrechte bei den Daten verarbeitenden Stellen. Hierzu können die von der Aufsichtsbehörde befugten Personen während der Betriebs- und Geschäftszeiten die Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume betreten und Prüfungen und Besichtigungen vornehmen. Die entsprechenden Maßnahmen sind vom Betriebsinhaber zu dulden, §38 Abs. 4 BDSG.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860