Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
Mehr zum Eintragungsverfahren für DE-Marken > und zum Eintragungsverfahren für EU-Marken >
Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung deutsche Marke und Unionsmarke
In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
Mehr zur Anmeldung einer deutschen Marke > und zur Anmeldung einer Unionsmarke >
Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
ja | |
optional | |
Formularangaben |
Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung deutsche Marke und Unionsmarke
In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
ja | |
optional | |
Formularangaben |
Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung deutsche Marke und Unionsmarke
In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
ja | |
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Markenstrategie
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Markenrecherche (optional)
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Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
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Spezifikationen
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Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
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Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
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Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
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Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
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Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
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Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
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Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung deutsche Marke und Unionsmarke
In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
ja | |
optional | |
Formularangaben |
Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung deutsche Marke und Unionsmarke
In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
ja | |
optional | |
Formularangaben |
Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
ja | |
optional | |
Formularangaben |
Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
ja | |
optional | |
Formularangaben |
Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Markenanmeldung
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Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
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Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
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Markenanmeldung und -eintragung
Mit der Markenanmeldung beginnt das Verfahren zur Eintragung einer Marke. Zuvor sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren. Die Markenanmeldung enthält insbesondere Angaben zum Kennzeichen und Markenformen, den Schutzbereichen (Markenklassen) und dem geographischen Geltungsbereich der Marke. Auf die Anmeldung folgt ein amtliches Verfahren, welches im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann.
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Markenstrategie
Die Markenanmeldung sollte auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung deutsche Marke und Unionsmarke
In Deutschland ist für die Anmeldung einer Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Unionsmarke wird beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Im Rahmen unserer professionelle Markenanmeldung melden wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz ein Kennzeichen zur Eintragung in die Markenregister beim DPMA für den Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland und beim EUIPO für den Geltungebereich der Europäischen Union nach den individuellen Bedürfnissen des zukünftigen Markeninhabers an.
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Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
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