Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
| optional | |
| Formularangaben |
Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
| optional | |
| Formularangaben |
Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
| optional | |
| Formularangaben |
Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
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| optional | |
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Markenanmeldung
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Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
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| Formularangaben |
Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
Mehr zum Registrierungsverfahren für IR-Marken >
Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
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| Formularangaben |
Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
Mehr zum Registrierungsverfahren für IR-Marken >
Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
Mehr zum Registrierungsverfahren für IR-Marken >
Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
Mehr zur Markenstrategie >
Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
| optional | |
| Formularangaben |
Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
Mehr zum Registrierungsverfahren für IR-Marken >
Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
| optional | |
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
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Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Leistungen
Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
Spezifikationen
| ja | |
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Markenanmeldung / internationale Registrierung
Die Anmeldung internationaler Marken erfolgt als internationale Registrierung. Diese erfordert eine Basismarke und beliebig viele IR-Marken, welche Grundlage der Schutzrechtserstreckung sind. Zuständiges Markenamt für die Basismarke ist regelmäßig das Markenamt am (Wohn-) Sitz des Markenanmelders, in Deutschland z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für die internationale Registrierung sind sodann neben dem nationalen Markenamt als Ursprungsbehörde das Internationale Büro der WIPO in Genf sowie die für die jeweiligen IR-Marken zuständigen nationalen Marekenämter zuständig. Vor der Anmeldung der Basismarke und der internationalen Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt worden sein, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch die Anmeldung zu minimieren.
Mehr zum Registrierungsverfahren für IR-Marken >
Markenstrategie
Die internationale Registrierung ist idealerweise exakt auf die Unternehmensstrategie abgestimmt sein, damit ein passgenauer Markenschutz entsteht. Wichtig dabei ist, eine individuelle Strategie für die einzelne Marke zu konzipierten, welche neben den vorgenannten Elementen auch eventuelle Intredependenzen zum weitere Markenportfolio und weitere markenrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Hierdurch wird optimal passender Markenschutz erreicht.
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Anmeldung / Registrierung internationale Marken
Im Rahmen unserer professionellen Markenanmeldung / internationalen Registrierung nehmen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz die internationale Registrierung eines Kennzeichen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Markeninhabers vor. Soweit erforderlich melden wir zusätzlich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke an. Die angebotene internationale Markenanmeldung / internationale Registrierung erfolgt für max. 4 Marken (1 Basismarke und 3 IR-Marken) jeweils mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
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Markenanmeldung
Markenanmeldung für ein Kennzeichen mit vorgegebener Markenform und dem genannten geographischem Geltungsbereich. Erstellung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation) für bis zu drei vorgegebenen Markenklassen inklusive, weitere Markenklassen optional. Einreichung der Anmeldung bei dem zuständigen Amt unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben. Überwachung der relevanten Fristen bis zur Markeneintragung. Zzgl. amtliche Gebühren.
Markenrecherche (optional)
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für ein Kennzeichen, einen geographischen Geltungsbereich und Markenklassen im beauftragten Umfang. Recherchebericht per E-Mail. Die Recherche erfolgt in den jeweils relevanten Markenregistern, z.B. Markenregister DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken. Auswertung der Rechercheergebnisse und einmalige individuelle Rechtsberatung hierzu (per E-Mail, Telefon oder Video) durch einen Rechtsanwalt.
Die Markenrecherche kann einzeln oder durch Auswahl oben vergünstigt gemeinsam mit der Markenanmeldung beauftragt werden.
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