Lizenzierung von Immaterialgütern

Lizenzierung MarkeDie Lizenzierung von Immaterialgütern (Marken, Petente, Know-how etc.) ermöglicht deren temporäre, i.d.R. entgeltliche Nutzung. Bei der Ermittlung der Lizenzgebühren sind umfangreiche Einflussfakturen zu berücksichtigen. Abhängig vom individuellen Lizenzierungsanlass wird die konkrete Bestimmung der Lizenzzahlungen im jeweiligen Einzelfall festgelegt.

Struktur der Lizenzierung

Bei der Lizenzierung fallen Eigentum und Nutzungsmöglichkeit an einem zu lizenzierenden Gegenstand bzw. eines zu lizenzierenden Rechts (z.B. einer Marke) auseinander. Der Eigentümer eines Vermögenswertes trägt die damit einhergehenden Risiken und Chancen in vollem Umfang. Die Lizenzierung ermöglicht die Trennung von Eigentum und Nutzung. Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer können zu einem gewissen Teil die Chancen und Risiken aus einem Vermögenswert aufteilen.

Einflussfaktoren

Risikofaktoren

Die Aufteilung der Chancen und Risiken hängt von der Ausgestaltung der Lizenzgebühr und des Vertragsinhalts ab und umgekehrt. Typische Risiken, die in Verbindung mit immateriellen Vermögenswerten wie etwa Marken stehen sind:

  • Entwicklungsrisiko
  • Produktionsrisiko
  • Markrisiko
  • Verletzungsrisiko
  • Verlustrisiko
  • Vertriebsrisiko

Als ökonomisches Grundprinzip gilt dabei: Je höher die Risiken, umso höher sollen die Chancen sein (und umgekehrt).

Wirtschaftliche Faktoren

Neben den Risiken spielen verschiedene wirtschaftliche Faktoren bei der Lizenzierung eine Rolle:

  • Wirtschaftlicher Erfolg / Profitabilität
  • Regionale Reichweite, Territorium
  • (Marktübliche) Parameter
  • Dauer des Schutzes der lizenzierten Marke
  • Exklusivität
  • Möglichkeit für Sublizenzen
  • „Eigentum“ an Marke, Verwertungsrechte
  • Art der Nutzung durch Lizenznehmer
  • Überwachungskosten
  • Mindestaufwand den Lizenznehmer erbringen muss
  • Sonstige Verteilung von Chancen und Risiken, die ökonomisch relevant sind

Basis für die Ausgestaltung von Lizenzen der Höhe nach sind neben der Chance-Risiko-Verteilung die sonstigen vertraglich vereinbarten Pflichten wie oben aufgeführt. Diese vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen fließen in das ökonomische Kalkül der Vertragsparteien ein und bestimmen die Höhe der Lizenzgebühren.

Lizenzierungsanlässe

Die Ermittlung (Bewertung) von Lizenzgebühren ist immer abhängig vom jeweiligen Anlass. Typische Anlässe für Lizenzierung sind:

  • Strategische Überlegungen
  • Steuerliche und bilanzielle Anlässe
  • Verletzungsfälle
  • Transaktion und Fungibilität

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860