Einmallizenz

Bei der Einmallizenz zahlt der Lizenznehmer einmalig oder in fixen Raten einen bestimmten Betrag als Lizenzgebühr für die Nutzung des Lizenzgegenstandes über einen bestimmten Zeitraum.

Die Einmallizenz ist eines von mehreren möglichen Lizenzmodellen. Für den Lizenznehmer bedeutet die Vereinbarung einer Einmallizenz

  • hohe Anfangsinvestition,
  • volle Übernahme des Marktrisikos (Mengen- und Preisrisiko)
  • Größenvorteile sind realisierbar („economies of scale“), d.h. Fixkostendegression: Lizenzkosten pro Stück sinken mit steigender Absatzmenge

Konsequenzen der Einmallizenz für den Lizenzgeber sind:

  • kein Marktrisiko
  • eingeschränkte Teilhabe an positiver Marktentwicklung
  • Entwicklungsrisiko ist durch Einmalzahlung ggf. vollständig gedeckt

Bei der Vereinbarung einer Einmallizenz besteht die Herausforderung für beide Parteien darin, den Wert des Lizenzgegenstandes „ex ante“, d.h. vor der Verwertung durch Lizenznehmer, zu ermitteln und einen fixen Betrag festzulegen. 

Formulierungsbeispiel:

„Der Lizenznehmer zahlt an den Lizenzgeber mit Abschluss des Vertrages eine einmalige feste Lizenzgebühr ("Grundgebühr") von [...] EUR (in Wirten […] Euro. Die Grundgebühr wird nicht auf laufende Lizenzgebühren angerechnet. Eine Rückzahlung der Grundgebühr bei vorzeitiger Beendigung dieses Markenlizenzvertrages ist ausgeschlossen.“

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