Neues zum Wirtschafts- und Steuerrecht

EuGH: Verbreitung von TV-Signalen in Hotels stellt öffentliche Wiedergabe dar, C-306/05

EG Art. 234; Richtlinie 2001/39/EG Art. 3

Amtliche Leitsätze

1. Zwar stellt die bloße Bereitstellung von Empfangsgeräten als solche keine Wiedergabe im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, aber die Verbreitung eines Signals mittels in den Hotelzimmern aufgestellter Fernsehapparate, die ein Hotel für seine Gäste vornimmt, stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 I dieser Richtlinie dar; dies gilt unabhängig davon, mit welcher Technik das Signal übertragen wird.

2. Der private Charakter von Hotelzimmern steht dem nicht entgegen, dass es sich bei der dort erfolgten Wiedergabe eines Werks mittels eines Fernsehapparats um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 I der Richtlinie 2001/29/EG handelt.

BGH: Namensnennung bei Abberufung als Geschäftsführer, VI ZR 259/05 - Klinik-Geschäftsführer

BGB §§ 823 Ah, 1004; GG Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Meldung einer Presseagentur unter namentlicher Benennung des Betroffenen über dessen Abberufung als Geschäftsführer wegen nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses mit einem Großteil der Mitarbeiter berichtet werden darf.

BGH, Urteil vom 21. November 2006, VI ZR 259/05 - Klinik-Geschäftsführer

BGH: EuGH-Vorlage zum Schutz amtlicher Datenbanken, I ZR 261/03- Sächsischer Ausschreibungsdienst

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Stehen Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 9 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken einer Regelung in einem Mitgliedstaat entgegen, nach der eine im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlichte amtliche Datenbank (hier: eine systematische und vollständige Sammlung aller Ausschreibungsunterlagen aus einem Bundesland) keinen Sui-generis-Schutz im Sinne der Richtlinie genießt?

2. Für den Fall, dass Frage 1 zu verneinen ist: Gilt dies auch, wenn die (amtliche) Datenbank nicht von einer staatlichen Stelle, sondern in deren Auftrag von einem privaten Unternehmen erstellt worden ist, dem sämtliche ausschreibenden Stellen dieses Bundeslandes ihre Ausschreibungsunterlagen unmittelbar zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen müssen?

BGH: Metatag als kennzeichenmäßige Benutzung, I ZR 183/03 - Impuls

a) Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es – auch wenn es für den Nutzer nicht wahrnehmbar ist – auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.

b) Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall – je nach Branchennähe – bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Internetseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.

OLG Brandenburg: Datenschutzrechtliche Einwilligung und Zumutbarkeit, 7 U 52/05

Redaktionelle Leitsätze

1. Die Beweislast für die beschränkte oder nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit trägt der Nutzer.

2. Durch die Einwilligung soll sichergestellt sein, dass der Nutzer vor der Abgabe den erforderlichen subjektiven Erklärungswillen bilden konnte. Ausreichend ist dabei, dass es einem durchschnittlich verständiger Nutzer möglich ist zu erkennen, dass er rechtsverbindlich in eine Verarbeitung seiner persönlichen Daten einwilligt.

3. Um zu ermitteln, ob dem Nutzer ein Zugang zu der Leistung nicht oder nur in unzumutbarer Weise möglich ist, muss geprüft werden, ob das Unternehme eine Monopolstellung hat und diese ausnutzt. Dies ist nicht der Fall, wenn es noch andere Anbieter gibt, die gleichewertige Leistungen anbieten, deren in Anspruchnahme dem Nutzer ohne weiteres möglich ist.

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