Übersicht Klage Grundsteuer
Bleibt der Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid, d.h. gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts und gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags ganz oder teilweise ohne Erfolg, kann der Steuerpflichtige Klage erheben und dadurch eine Entscheidung des Finanzgerichts erreichen. Anders als im Einspruchsverfahren, welches von der Ausgangsbehörde selbst betrieben wird, entscheidet im Klageverfahren mit dem Finanzgericht eine unabhängige Stelle außerhalb der Finanzverwaltung. Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung.
Frist versäumt?
Ist die Klagefrist bereits abgelaufen, kann ggf. ein mit der Klage verbundene Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand weiter helfen.
Inhalte der Klage
- Klage mit den erforderlichen Klageanträgen
- Berücksichtigung aller Formalien und Fristen
- Darstellung des Sachverhalts
- Individuelle Begründung mit allen relevanten Rechtsausführungen
Leistungen
Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung in außergerichtlichen, behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren. Insbesondere: Recherche (Aktenstudium, Sachverhaltsermittlung, rechtliche Würdigung etc.), Lösungen (Erklärungen, Anträge, Begründungen, Erwiderungen, Stellungnahmen, Verträge, Gutachten etc.), Korrespondenz (Ein- und Ausgang von z.B. Post, Emails, Chats), Kommunikation (Besprechungen, z.B. persönlich, telefonisch, Skype, Facetime) und Termine (Wahrnehmung auswärtiger Termine einschl. Reisen). Umfang der Tätigkeiten nach Bedarf.