KG: "Retourkutsche" und Rechtsmissbrauch, 5 W 65/10

1. Die Abmahnung eines Dritten ist nicht allein schon wegen ihres Charakters als Gegenangriff auf eine vorangegangene Abmahnung des Dritten missbräuchlich. Nichts desto trotz ist schon die Ausgangssituation einer "Retourkutsche" regelmäßig nicht unbedenklich und sie zwingt den (abgemahnten) Abmahnenden in einem besonderen Maß zu einer zurückhaltenden, kostenschonenden Verfahrensweise.

2. Auch wenn einem Verfahrensbevollmächtigten mehrere Wettbewerbsverstöße in einem Internetauftritt an zwei Tagen zeitlich nacheinander bekannt geworden sind, kann die Rechtsverfolgung in zwei Abmahnungen missbräuchlich sein, wenn der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt war, den gesamten Internetauftritt wettbewerbsrechtlich zu prüfen und dann abzumahnen.

Entscheidungsgründe

[...]

KG, Beschluss vom 13.04.2010, 5 W 65/10

 

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