Die Bewertung eines Immaterialguts wie z.B. einer Marke oder die Ermittlung einer Lizenzrate sagt noch nichts über deren die tatsächlichen Verwertungsmöglichkeiten bzw. deren Transferfähigkeit aus. Verwertungsmöglichkeiten müssen gesondert ermittelt werden.
Übersicht
Praktische Verwertungsmöglichkeiten von Marken sind sehr unterschiedlich zu beurteilen und tendenziell schwierig, da kein aktiver Markt für Marken existiert. Hinzu kommt eine häufig geringe wirtschaftliche Akzeptanz von Immaterialgütern im Allgemeinen und Marken im Besonderen. Diese werden etwa häufig nur als Passivsicherheit bei der Kreditbeschaffung, selten als aktive Sicherheit berücksichtigt.
Allgemein lassen sich folgende Verwertungsmöglichkeiten unterscheiden:
- Marken-Börsen
- Branchenverbände
- Erklärung der Lizenzbereitschaft
- Direkte Verwertung an
- Wettbewerber
- Kooperationspartner
- Investoren
Marken-Börsen
Es existieren verschiedene Börden, welche sich auf die Verwertung von Marken spezialisiert haben.
Beispiel:
https://www.brandvillage.com/de/marken.html
Grundsätzlich besteht bei einer isolierten Verwertung über Marken-Börsen das Problem der Verbindung von Angebot und Nachfrage. Die fertig angebotenen Marken mit unveränderlichem Schutzumfang müssen zum Bedürfnis des Suchenden passen. Sowohl das Kennzeichen selbst als auch die konkret hierfür gewählten Waren- und/oder Dienstleistungsklassen müssen zur jeweiligen Nachfrage passen. Dies ist regelmäßig eher selten der Fall.
Branchenverbände
Der Kontakt über einschlägige Branchenverbände kann die Verwertung von Marken unterstützen. Vorteilhaft ist insoweit die Möglichkeit einer spezifischen Verwertung der Marke.
Eine Kontaktaufnahme über Branchenverbände eignet sich insbesondere für kleinere Nischenmärkte mit wenigen Marktteilnehmern geeignet. Hier sind die Chancen für eine ausreichende Kommunikation innerhalb des Verbandes zu seinen Mitgliedern tendenziell höher als bei großen Verbänden mit einer Vielzahl an Mitgliedern.
Erklärung der Lizenzbereitschaft
Der Markeninhaber kann eine Verwertung seiner Marke auch durch eine in das Markenregister aufzunehmende Erklärung der Veräußerungs- oder Lizenzierungsbereitschaft vornehmen. Für Marken, welche beim DPMA registriert sind ergibt sich diese Möglichkeit aus § 42c MarkenV. Die Erklärung ist gebührenfrei, unverbindlich und jederzeit widerruflich.
Direkte Verwertung
Schließlich kann eine Verwertung auch durch direkte Kontaktaufnahme mit potenziellen Interessenten erfolgen. In Betracht kommen insbesondere Wettbewerber, Kooperationspartner und Investoren.
Bei der direkten Verwertung handelt es sich regelmäßig um die aussichtsreichste Verwertungsmöglichkeit. Die genannten Gruppen von Marktteilnehmern kennen in der Regel bereits das Potential der angebotenen Marke und können vorhandene Risiken realistisch einschätzen. Hinzu kommt, dass bei den genannten Gruppen häufig ein ausreichend großes eigenes Verwertungs- und Nutzungsinteresse bereits vorhanden ist.