Bei der Klage auf Vernichtung und/oder Rückruf handelt es sich um eine besondere Form der Leistungsklage. Die Vernichtungsklage ist auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren gerichtet. Die Rückrufklage ist auf den Rückruf von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen gerichtet.
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