Nießbrauch bei Lizenzgeberinsolvenz

Die Vereinbarung eines Nießbrauchs kann helfen, die Risiken einer Lizenzgeberinsolvenz zu reduzieren.

Ein relativ häufig gewählter Praxisansatz zur insolvenzfesten Gestaltung von Lizenzverträgen stellt die Nießbrauchlösung dar.[1]  Hierbei wird das absolute und daher insolvenzfeste Nutzungsrecht in Form eines Nießbrauchs am Immaterialgut neben die Lizenz gestellt und durch einen Sicherungsvertrag mit dieser verbunden. Im Falle des Wegfalls der Lizenz kann eine fortdauernde Nutzung auf der Basis des Nießbrauchs erfolgen.

Umstritten ist, ob diese Lösung auch bei einfachen, nichtausschließlichen Lizenzen funktioniert. Hierzu wird die Auffassung vertreten, dass die Konstruktion eines Sicherungsnießbrauchs an einer nichtausschließlichen Lizenz wegen § 119 InsO unwirksam ist[2]

Das vorgenannte Konzept ist eine von verschiedenen Möglichkeiten, die Risiken einer Insolvenz des Lizenzgebers zu minimieren.


[1] Vgl. Berger, GRUR 2004, 20.

[2] Vgl. Ganter, NZI 2011, 833.

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