Treuhand bei Lizenzgeberinsolvenz

Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses kann helfen, die Risiken einer Lizenzgeberinsolvenz zu reduzieren.

Bei Treuhandkonstruktionen wird der eigentliche Lizenzvertrag um einen Treuhandvertrag ergänzt. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer neben der Lizenz ein Optionsrecht auf Erwerb eines dinglichen Lizenzrechts ein. Die Lizenz selbst wird dabei an einen Treuhänder übertragen, der sie treuhänderisch für Lizenzgeber und Lizenznehmer hält.[1]

Tritt beim Lizenzgeber der Insolvenzfall ein, soll die Option den Schadensersatzanspruch des Lizenznehmers sichern. Offen ist bisher aber, ob sich durch Treuhandkonstruktionen tatsächlich insolvenzfeste Lizenzverträge gestalten lassen. Insbesondere § 119 InsO könnte dem entgegenstehen.

Das vorgenannte Konzept ist eine von verschiedenen Möglichkeiten, die Risiken einer Insolvenz des Lizenzgebers zu minimieren.


[1] Vgl. Berger, GRUR 2013, 321, 327 m.w.N.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860