Zentralangriff / Central Attack

Grundgedanke der IR-Marke ist eine Erstreckung des Markenschutzes vom Ursprungsland in andere Länder. Hierdurch kann relativ einfach ein nationaler, regional begrenzter Markenschutz nahezu beliebig weltweit ausgedehnt werden.

Die IR-Marke ist in ihrem Rechtsbestand dabei allerdings für die Dauer von fünf Jahren von der Eintragung im Ursprungsland abhängig, Art. 6 Abs. 2-4 PMMA. Innerhalb der Frist von fünf Jahren entsteht und erlischt der Schutz der IR-Marke in gleichem Umfang wie der Heimatschutz der Basismarke. Entfällt der Schutz der Basismarke ganz oder teilweise, kann der Schutz der IR-Marke im gleichen Umfang, ggf. also auch vollständig nicht länger beansprucht werden. 

Der Schutz aus der internationalen Registrierung kann daher nicht mehr vom Inhaber der IR-Marke in Anspruch genommen werden, wenn die Basismarke im Ursprungsland keinen Schutz mehr genießt. Im gleichen Umfang wie die Basismarke wird die IR-Marke gelöscht. 

Die Löschung der IR-Marke erfolgt auch, wenn die IR-Marke auf eine angemeldete, noch nicht eingetragene Basismarke gestützt wird und eine Registrierung dieser Basismarke später nicht erfolgt, Art. 6 Abs. 3 PMMA.

Wegen der Abhängigkeit der IR-Marke von ihrer Basismarke in den ersten fünf Jahren nach Eintragung ist insbesondere die Wahl einer Unionsmarke als Basismarke riskant. Die Unionsmarke ist nicht nur in einem, sondern in allen Mitgliedsstaaten möglichen Zurückweisungen ausgesetzt, die die gesamte IR-Marke zu Fall bringen können. 

Die Frist beginnt gem. Art. 6 Abs. 2 PMMA mit dem Zeitpunkt der internationalen Registrierung. 

Durch die Regelung des Art. 6 Abs. 2-4 PMMA soll Dritten die Durchsetzung ihrer Rechte gegen die IR-Marke erleichtert werden. Auf diese Weise ist es für Inhaber älterer Rechte vergleichsweise einfach, diese älteren Rechte geltend zu machen. Anstatt einer Vielzahl von Widersprüchen bzw. Löschungsanträgen in jedem Land, in dem Schutz für die IR-Marke beansprucht wird, genügt ein einziges Widerspruchs- bzw. Löschungsverfahren im Land der Ursprungsmarke. Man spricht dabei von einem „Zentralangriff“ bzw. „Central Attack“.

Extrem nachteilig ist für den Inhaber der IR-Marke allerdings, dass auch bei einem bloß einzelnen nationalen älteren Recht im Ursprungsland die gesamte IR-Marke nachträglich gelöscht wird, wenn dieser Zentralangriff innerhalb der 5-Jahres-Frist begonnen wird und zur Löschung der Basismarke führt. 

Nach einem erfolgreichen Zentralangriff besteht allerdings die Möglichkeit für den Inhaber der IR-Marke, die Priorität seiner IR-Marke in den einzelnen Ländern des PMMA zu wahren, indem er eine Umwandlung gem. Art. 9quinquies PMMA vornimmt.

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