Markenverfahren können nach Art und geographischem Geltungsbereich unterschieden werden. Arten von Markenverfahren sind das Registrierungsverfahren, Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren in Gestalt von Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren, außerdem Verletzungsverfahren, sonstige Verfahren und Rechtsbehelfe. Geographische Geltungsbereiche erstrecken sich zunächst auf das Gebiet der jeweiligen nationalen Staaten wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland. Auch supranationale Geltungsbereiche wie z.B. das Gebiet der Europäischen Union kommen in Betracht. Im internationalen Kontext existieren schließlich verschiedene verfahrensrechtliche Besonderheiten. Nachfolgend werden die einzelnen Verfahrensarten nach deutschem Recht (DE-Marke), Unionsrecht (EU-Marke / Unionsmarke) und internationalem Markenrecht (IR-Marke) dargestellt und verglichen.
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