Markenverfahren international

Markenverfahren international

Markenverfahren international

Die internationalen Markenverfahren werden durch das Madrider Markenabkommen (auch MMA, Abkommen oder Madrid Treaty genannt) und das sog. Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA, Protokoll, Madrid Protocol) geregelt.

Registrierungsverfahren IR-Marke

RegistrierungsverfahrenRechtsgrundlagen für die internationale Registrierung von Marken sind insbesondere das Madrider Markenabkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA). Nach aktuellem Mitgliederstatus ist ausschließlich das PMMA anzuwenden. Die folgende Darstellung konzentriert sich deshalb auf das PMMA. Der Grundgedanke liegt bei der internationalen Registrierung der Marke darin, dass eine im Ursprungsland hinterlegte, d. h. eingetragene, Marke (sog. Basismarke) vom Markeninhaber in andere Verbandsländer erstreckt werden kann, sodass in diesen Ländern derselbe Schutz besteht wie bei einer nationalen Markenanmeldung in diesen Ländern.

Ursprungsbehörde: Hinterlegung

Das internationale Registrierungsverfahren (IR-Marke) beginnt bei der Ursprungsbehörde mit der Hinterlegung des Registrierungsgesuchs. Zuständige Ursprungsbehörde ist das Markenamt, bei dem die Basismarke angemeldet oder eingetragen ist. Dabei müssen verschiedene Formalien eingehalten und Inhalte übermittelt werden. Soweit vorhanden kann Priorität und Seniorität in Anspruch genommen werden. Die Ursprungsbehörde nimmt bei der Hinterlegung eine eingeschränkte Prüfung bezüglich der übermittelten Angaben und insbesondere zur Esistenz der Basismarke vor. Nach erfolgter Prüfung übermittelt die Ursprungsbehördes das Gesuch an das Internationale Büro der WIPO.

Formalien Markenregistrierung IR

Bei der internationalen Markenregistrierung sind verschiedene Formalien zu beachten, namentlich die Zuständigkeit, die Übermittlung bestimmter Mindestinhalte, die Verwendung von Formblättern und ggf. nationale Vorgaben zur Kommunikation.

Inhalte Markenregistrierung IR

Für eine erfolgreiche internationale Markenregistrierung sind bereits im Rahmen der Hinterlegung bei der Ursprungsbehörde verschiedene Inhalte zu übermitten. Zunächst sind Angaben zum Anmelder und dessen Hinterlegungsbefugnis zu machen. Weitere Angaben betreffem die Basismarke, die Markenform einschließlich der Wiedergabe der Marke, das Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen und die Angabe der relevanten Vertragsstaaten.

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