Wer ist Urheber?

Jeder Mensch, der ein Werk (z.B. einen Roman, ein Theaterstück, ein Musiktitel, eine Fotografie, ein Computerprogramm oder ein Kunstwerk) mit bestimmten Bedingungen schafft, ist Urheber, ohne dass er seine Urheberschaft anmelden muss.

Zu den Bedingungen gehört unter anderem, dass das Werk etwas Eigenes hat und das es eine bestimmte Form hat, in der es wahrgenommen werden kann. Die bloße Idee genügt für eine Urheberschaft nicht.

Weitere Informationen zum Urheber im Urheberrgesetz...

 

Darf eine Privatkopie an Dritte weitergegeben werden?

Ob eine Privatkopie an Dritte weitergegeben werden darf, hängt von zwei Fragen ab. Zunächst ist zu klären, ob das urheberrechtlich geschützte Original überhaupt vervielfältigt werden darf. Danach stellt sich die Frage, ob die konkrete Weitergabe an Dritte zulässig ist.

Ist das Urheberrecht übertragbar?

Nein, das Urheberrecht an sich ist, jedenfalls so lange der Urheber lebt, nicht übertragbar, § 29 Abs. 1 UrhG. Nach dem Tod des Urhebers gehen jedoch die Urheberrechte auf dessen Erben über (§ 28 Abs. 1 UrhG, § 1922 BGB).

Lediglich die Verwertungs- und Nutzungsrechte an einem Werk sind übertragbar.

Weitere Informationen zur Übertragung der Verwertungsrechte...

Sind Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken übertragbar?

Ja, die Rechte zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke sind übertragbar, § 29 Abs. 2 UrhG. Insbesondere können über die Nutzungs- und Verwertungsrechte Lizenzverträge abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zu Rechten im Urheberrecht finden Sie hier.

Kann ein Werk auch ohne oder gegen den Willen des Urhebers genutzt werden?

Grundsätzlich darf ein Werk nur bei Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Zu diesem Grundsatz kennen die §§ 44a- 63a UrhG Ausnahmen.

So ist z.B. der private und eigene Gebrauch sowie die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen von Werken frei (§§ 53, 54 UrhG). Zudem gibt es Beschränkungen zu Gunsten der Kulturwirtschaft und zu Gunsten der Allgemeinheit.

Weitere Informationen zu den Schranken des Urheberrechts...

 

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