Was ist eine ISBN-Nummer?

Die ISBN-Nummer ist die internationale Standardbuchnummer. Sie ermöglicht eine weltweit eindeutige Identifikation von Büchern, das heißt von nicht periodischen Veröffentlichungen eines Verlages. Die zwischenzeitlich dreizehnstellige ausgestaltete ISBN-Nummer ist identisch mit der vor allem für Warenwirtschaftssysteme wichtigen EAN- Nummer (European Article Number).

Die ISBN wird in Deutschland vom Marketing- und Verlagservice des Buchhandels GmbH vergeben. Einer Verpflichtung zur Verwendung einer ISBN existiert nicht. Insbesondere gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Deshalb hat nicht jedes Buch eine ISBN.

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Wie beende ich den Verlagsvertrag?

Die Beendigung des Verlagsvertrages richtet sich nach dem vereinbartem Vertragsinhalt der Parteien. Grundsätzlich ist der Verlagsvertrag mit der Erreichung des Zwecks (z.B. Ausverkauf, Ablauf der Zeit) beendet.

Der Verleger kann bei Wegfall des Zwecks den Vertrag kündigen (§ 18 VerlG). Die Vergütung des Verfassers bleibt dabei unberührt. Der Verleger kann ferner vom Vertrag zurücktreten, etwa bei nicht rechtzeitiger Ablieferung des Werkes oder nicht vertragsmäßiger Beschaffenheit (§§ 30, 31 VerlG). 

Auch der Verfasser kann vom Verlagsvertrag zurücktreten, z.B. wenn der Verlag seine Vervielfältigungspflicht nicht erfüllt oder unter bestimmten Voraussetzungen auch aus persönlichen Gründen. Bei letzterem muss er die vom Verlag bereits getätigten Aufwendungen zurückerstatten. 

Weitere Informationen zur Beendigung des Verlagsvertrages...

Was regelt der Musikverlagsvertrag?

Der Musikverlagsvertrag ist ein spezieller Verlagsvertrag und hat Werke der Tonkunst zum Gegenstand. Der Komponist verpflichtet sich dazu dem Verlag das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen und bekommt im Gegenzug eine angemessen Vergütung ausgezahlt. 

Auch bei einem Musikverlagsvertrag können die Parteien Art, Umfang und Beschränkungen individuell vereinbaren. Der Komponist kann dem Verlag auch die Befugnis einräumen das Werk zu überarbeiten, solange der künstlerische Wesensgehalt des Werkes nicht verändert wird.

Weitere Informationen zum Musikverlagsvertrag...

 

Was regelt der Literaturverlagsvertrag?

Der Literaturverlagsvertrag regelt die Verwertung von literarischen Werken. Darunter fallen alle Sprachwerke iSd. § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG wie Sachbücher, Zeitungs,- und Zeischriftenbeiträge. Der Verfasser des Werkes verpflichtet sich in diesem dem Verlag das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung auf eigene Rechnung zu überlassen und bekommt dafür eine angemessene Honorarauszahlung. 

Der Literaturverlagsvertrag ist ein spezieller urheberrechtlicher Lizenzvertrag. Die Parteien können Art, Umfang und Beschränkungen des lizenzierten Werkes grundsätzlich selbst bestimmen. Haben die Parteien hingegen keine speziellen inhaltlichen Regeln getroffen, findet das Verlagsvertragsrecht Anwendung.

Weitere Informationen zum Literaturverlagsvertrag...

 

Was regelt der Verlagsvertrag?

Der Verlagsvertrag regelt die Verwertung von literarischen oder musikalischen Werken. Dabei verpflichtet sich der Verfasser (Autor, Komponist) dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung auf eigene Rechnung zu überlassen. Im Gegenzug verpflichet sich der Verlag zur Honorarzahlung und  zur tatsächlichen Verwertung des Werks. 

Die Parteien können den Inhalt und die Art der Lizenzierung selbst vereinbaren. Werden hingegen keine speziellen Regelungen getroffen, findet das Verlagsgesetz anwendung. 

Weitere Informationen zum Verlagsvertrag...

 

 

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