Was regelt der Literaturverlagsvertrag?

Der Literaturverlagsvertrag regelt die Verwertung von literarischen Werken. Darunter fallen alle Sprachwerke iSd. § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG wie Sachbücher, Zeitungs,- und Zeischriftenbeiträge. Der Verfasser des Werkes verpflichtet sich in diesem dem Verlag das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung auf eigene Rechnung zu überlassen und bekommt dafür eine angemessene Honorarauszahlung. 

Der Literaturverlagsvertrag ist ein spezieller urheberrechtlicher Lizenzvertrag. Die Parteien können Art, Umfang und Beschränkungen des lizenzierten Werkes grundsätzlich selbst bestimmen. Haben die Parteien hingegen keine speziellen inhaltlichen Regeln getroffen, findet das Verlagsvertragsrecht Anwendung.

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