Wie beende ich den Verlagsvertrag?

Die Beendigung des Verlagsvertrages richtet sich nach dem vereinbartem Vertragsinhalt der Parteien. Grundsätzlich ist der Verlagsvertrag mit der Erreichung des Zwecks (z.B. Ausverkauf, Ablauf der Zeit) beendet.

Der Verleger kann bei Wegfall des Zwecks den Vertrag kündigen (§ 18 VerlG). Die Vergütung des Verfassers bleibt dabei unberührt. Der Verleger kann ferner vom Vertrag zurücktreten, etwa bei nicht rechtzeitiger Ablieferung des Werkes oder nicht vertragsmäßiger Beschaffenheit (§§ 30, 31 VerlG). 

Auch der Verfasser kann vom Verlagsvertrag zurücktreten, z.B. wenn der Verlag seine Vervielfältigungspflicht nicht erfüllt oder unter bestimmten Voraussetzungen auch aus persönlichen Gründen. Bei letzterem muss er die vom Verlag bereits getätigten Aufwendungen zurückerstatten. 

Weitere Informationen zur Beendigung des Verlagsvertrages...

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