Darf der Arbeitgeber E-Mails des Arbeitnehmers kontrollieren?

Für die Überwachung des E-Mailverkehrs am Arbeitsplatz ist es - wie immer bei der Kommunikationsüberwachung - entscheidend, ob die Privatnutzung erlaubt oder verboten ist. Hat der Arbeitgeber diese untersagt, kann er sich auf ein beruflich motiviertes Interesse stützen. Hat der Arbeitgeber eine private E-Mail Nutzung hingegen nicht ausdrücklich untersagt, unterliegt der Zugriff deutlich höheren Anforderungen.

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