Wer ist Inhaber eines Designrechts?

Das Recht am Design hat derjenige, der in das Design eingetragen ist. Um einen gewissen Grundschutz zu erreichen, reicht auch die Veröffentlichung. Eine Eintragung kann nur durch den Berechtigten erfolgen. Dies kann der Grafiker sein, aber auch der Herstellter eines Erzeugnisses, der einen Grafiker mit der Gestaltung beauftragt hat. 

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