Bei Fotos ist insbesondere darauf zu achten, dass die Personen, die darauf abgebildet sind, grundsätzlich vor der Veröffentlichung ihre Einwilligung hierzu geben müssen. Zu diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, beispielsweise § 23 II KUG.
Weitere Informationen zu den Grenzen der Veröffentlichung von Personenaufnahmen..