Das Landgericht Bonn hat in einer aktuellen Entscheidung einen Kommunikationsdienstleister zu einem Bußgeld von insgesamt 900.000 Euro verurteilt. Grund für die Sanktion war ein Verstoß gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hatte das Unternehmen ursprünglich sogar zu einer Zahlung von rund 9,6 Millionen Euro verpflichten wollen. Nach Ansicht der Kammer war dieses Bußgeld dem Grunde nach zwar berechtigt, allerdings unangemessen hoch angesetzt worden.
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