Kann man wegen eines Irrtums über die Eigenschaft einer Sache anfechten?

Nein. Grundsätzlich kann man nicht aufgrund von Eigenschaftsirrtümern anfechten. Handelt es sich jedoch um eine im Verkehr wesentliche Eigenschaft, so ist eine Anfechtung möglich, § 119 Abs. 2. Verkehrswesentlich ist eine Eigenschaft dann, wenn sie im Allgemeinen als Wertbildend angesehen oder für die Nutzung der Sache von Bedeutung ist (Bsp. echte Goldkette – vergoldete Kette).

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