Wann ist ein Vertrag sittenwidrig?

Ein Vertrag ist nach § 138 BGB sittenwidrig, wenn er seinem Inhalt nach oder aufgrund seines Gesamtcharakters gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkender verstößt. 

Sittenwidrigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, er muss mit aller Vorsicht angewendet werden. Es wird daher immer eine genaue Einzelfallprüfung zur Frage der Sittenwidrigkeit erfolgen müssen. Als besonderes Beispiel der Sittenwidrigkeit nennt das Gesetz den Wucher. Ein Wucher liegt in der Regel vor, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.

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