Welche Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Unternehmen müssen gem. § 4 Abs.1 S.4 BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie zehn oder mehr Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Diese liegt zumindest bei allen Unternehmen, die EDV verwenden vor. Des weiteren besteht eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn:

  • 20 Personen oder mehr ständig Daten in anderer Form verarbeiten,
  • es sich um eine öffentliche Stelle handel, z.B. um eine Behörde,
  • Daten einer Vorabkontrolle unterliegen,
  • Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden, oder
  • Daten für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden

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