Die Abmahnung muss präzise formuliert sein, d. h. es muss sich hieraus genau ergeben, wer die Parteien dieser Vereinbarung sind, welches Verhalten zu unterlassen ist und welche Folgen bei Nichtabgabe der Unterlassungserklärung auf den Verletzter zukommen.
Bei Nichtabgabe kann der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt oder ein Klageverfahren eingeleitet werden.
Da es sich hierbei um gerichtliche Schritte handelt, die nicht nur unerhebliche Kosten verursachen können, ist es ratsam, vor Versand einer strafbewehrten Unterlassungserklärung den Rat eines Anwaltes einzuholen und die Erfolgschancen eines gerichtlichen Verfahrens prüfen zu lassen.
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