Rechtsnews Wirtschaftrecht, Steuerrecht und mehr

Website zum Steuerstrafrecht überarbeitet: steuerdelikt.de

steuerdelikt.deSeit vielen Jahren betreiben wir eine spezielle Website zu allen Themen rund um das Steuerstrafrecht. Nun war es Zeit, diese wieder einmal grundlegend zu überarbeiten. Die Überarbeitung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Unter steuerdelikt.de sind nun unsere vielfältigen Informationen zum Steuerstrafrecht, zu Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren, Steuerfahndung und vielen weiteren Themen aktualisiert. 

Zu steuerdelikt.de...

Keine Nachzahlungszinsen mehr bei nachträglicher Rechnungskorrektur (EuGH und BFH)

FinanzamtIn der Vergangenheit war es bei Betriebsprüfungen gängige Praxis der Finanzämter, Eingangsrechnungen auf formale Fehler hin zu untersuchen. Wurden die Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG nicht beachtet, versagte der Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug. Erst mit Vorlage ordnungsgemäßer (korrigierter) Rechnungen war ein Vorsteuerabzug (wieder) möglich. Das Problem in der Praxis bestand nun darin, dass für das Finanzamt vom Unternehmer für die Zeit zwischen ursprünglicher (fehlerhafter) Rechnungsstellung und späterer Rechnungskorrektur Zinsen gem. § 233a AO forderte. Diesem Vorgehen hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung Senatex eine Absage erteilt. Der BFH hat sich dieser Auffassung zwischenzeitlich angeschlossen und seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Allen Betroffenen ist insoweit zu empfehlen, bereits im Rahmen von Betriebsprüfungen qualifizierte Einwendungen gegen eine Verzinsung vorzubringen und ggf. gegen (geänderte) Steuerbescheide Einspruch einzulegen.

(Un)zulässigkeit von Erpressungsbewertungen

Erpressungsbewertung
Bild: anderm / Shutterstock.com

Streitigkeiten wegen Bewertungen auf Amazon, Google, Yelp oder ähnlichen Portalen existeren seit Bestehen dieser Portale. Ein neueres Phänomen in diesem Zusammenhang sind jedoch sog. "Erpressungsbewertungen". Hierbei droht der Kunde dem Unternehmen mit einer schlechten Bewertung, falls dieses ihm nicht in irgend einer Weise - in der Regel durch einen Preisnachlass - entgegenkommt. Diese Drohnungen erfolgen teilweise verdeckt, teilweise auch ganz offen. Beiden Parteien ist jeodch klar, worum es in diesen Fallkonstellationen regelmäßig geht: Rabatt gegen Verzicht auf eine negative Bewertung. Doch wie verhält es sich rechtlich mit derartigen "Erpressungsbewertungen". Ein kurzer Überblick:

BFH: Rückwirkung und Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung, V R 26/15

Leitsätze

1. Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV, wirkt dies auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde (Änderung der Rechtsprechung).

2. Eine berichtigungsfähige Rechnung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält.

3. Die Rechnung kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG berichtigt werden.

EuGH: Rechnungen können rückwirkend berichtigt werden, C-518/14 - Senatex

Art. 167, Art. 178 Buchst. a, Art. 179 und Art. 226 Nr. 3 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, wonach der Berichtigung einer Rechnung in Bezug auf eine zwingende Angabe, nämlich die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, keine Rückwirkung zukommt, so dass das Recht auf Vorsteuerabzug in Bezug auf die berichtigte Rechnung nicht für das Jahr ausgeübt werden kann, in dem diese Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde, sondern für das Jahr, in dem sie berichtigt wurde.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860