Rechtsnews Wirtschaftsrecht

BGH: Werbeblocker sind wettbewerbsrechtlich zulässig, I ZR 26/02 - Werbeblocker

a) Zwischen einem (privaten) Fernsehsendeunternehmen und einem Unternehmen, das ein zum Anschluß an den Fernseher oder Videorekorder bestimmtes Gerät produziert und vertreibt, mit dem Werbeinseln aus dem laufenden Programm automatisch ausgeblendet werden können (Werbeblokker), besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

b) Die Werbung und der Vertrieb eines Werbeblockers und die Ausstrahlung von Befehlssignalen für diesen verstoßen auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes, den das Fernsehsendeunternehmen aus Art. 5 und Art. 12 GG genießt, weder unter dem Gesichtspunkt einer produktbezogenen Behinderung noch wegen Werbebehinderung gegen § 1UWG und stellen auch keine nach dieser Bestimmung unzulässige allgemeine Marktbehinderung dar.

BGH: Auskunftsanspruch bei Anschwärzung, I ZR 75/93 - Schwarze Liste

Wer durch die Verbreitung einer "Konkursliste" anschwärzt, ist dem betroffenen Wettbewerber zur Auskunft verpflichtet, wer diese Liste verfaßt und wer sie verteilt hat.

Auskunft Bewertung
Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

OLG Celle: Auskunftspflicht von Bewertungsportalen bei Kreditgefährdung, 13 W 80/20

Das OLG Celle hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass ein Bewertungsportal, auf dem Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bewerten können, unter bestimmten Umständen personenbezogene Daten der Nutzer herausgeben muss. So seien im Falle unwahrer und die Kreditwürdigkeit gefährdender Angaben die Betreiber hierzu verpflichtet.

Foto: mohamed Hassan, Pixabay 

OLG Celle: Auskunftspflichten eines Bewertungsportal für Arbeitnehmer, 13 W 80/20

Zur Zulässigkeit der Auskunft des Diensteanbieters über Bestands- und Nutzungsdaten aufgrund wahrheitswidriger kreditschädigender Äußerungen über ein Unternehmen.

(Un)zulässigkeit von Erpressungsbewertungen

Erpressungsbewertung
Bild: anderm / Shutterstock.com

Streitigkeiten wegen Bewertungen auf Amazon, Google, Yelp oder ähnlichen Portalen existeren seit Bestehen dieser Portale. Ein neueres Phänomen in diesem Zusammenhang sind jedoch sog. "Erpressungsbewertungen". Hierbei droht der Kunde dem Unternehmen mit einer schlechten Bewertung, falls dieses ihm nicht in irgend einer Weise - in der Regel durch einen Preisnachlass - entgegenkommt. Diese Drohnungen erfolgen teilweise verdeckt, teilweise auch ganz offen. Beiden Parteien ist jeodch klar, worum es in diesen Fallkonstellationen regelmäßig geht: Rabatt gegen Verzicht auf eine negative Bewertung. Doch wie verhält es sich rechtlich mit derartigen "Erpressungsbewertungen". Ein kurzer Überblick:

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860