
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst zugunsten des Urhebers (§ 1 Urheberrechtsgesetz). Gegenstand des Urheberrechtes ist somit das Werk. Der Urheber wird in seinen geistigen und persönlichen Verbindungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Daneben sind bestimmte Leistungen durch Leistungsschutzrechte geschützt. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen muss der Urheber allerdings Einschränkungen seines Urheberrechts zugunsten der Allgemeinheit hinnehmen. Wird das Urheberrecht verletzt, kann der Rechteinhaber verschiedene Ansprüche geltend machen.

