Das Verlagsgesetz

verlagsgesetz

Das Verlagsgesetz enthält Regelungen zu den typischen Konstellationen im Verlagswesen. Allerdings sind die Regelungen nicht zuletzt aufgrund des bereits seit 1901 geltenden Verlagsgesetzes nicht mehr uneingeschränkt zeitgemäß. In der Praxis werden die Regelungen daher oft von abweichenden, individuellen Vertragsnormen ersetzt. Soweit allerdings keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten die Vorgaben des Verlagsgesetzes. Auch insoweit ist die Kenntnis der Normen des Verlagsgesetzes wichtig.

Gegenstand und Geltung des Verlagsgesetzes

Das Verlagsgesetz regelt Einzelheiten zum Verlagsvertrag. Ein Verlagsvertrag ist ein schuldrechtlicher, urheberrechtlicher Vertrag eigener Art, der die Vervielfältigung und Verbreitung von Verlagswerken, vgl. § 1 Verlagsgesetz (VerlG).

Zu beachten ist, dass die Regelungen des Verlagsgesetzes dispositiv sind. Sie finden demnach nur dann Anwendung, wenn keine abweichenden Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen werden.

Inhalte Verlagsgesetz

Das Verlagsgesetz enthält u.a. die folgenden Regelungen:

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860