Die Bewertung von Immaterialgütern erfolgt aus unterschiedlichen Anlässen. Je nach Bewertungsanlass können verschiedene Bewertungsstandards und Bewertungsregeln angewendet werden. Die Bewertung ist von der Lizenzierung abzugrenzen, wenngleich hierzu verschiedene strukturelle Ähnlichkeiten vorhanden sind.
Für die Bewertung von Immaterialgütern existieren verschiedene Bewertungsverfahren. Die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens ist abhängig vom Bewertungsanlass und erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben im Hinblick der jeweils einschlägigen auf Standards und Regeln. In der Praxis existieren vielfältige Bewertungsanlässe für Immaterialgüter im Allgemeinen und Marken im Besonderen.
Neben subjektiv geprägten, rein kaufmännischen Bewertungsansätzen existieren objektive Bewertungsansätze, die insbesondere auf spezielle Bewertungsstandards zurückgehen.
Zentrale Elemente objektivere Bewertungsansätze sind folgende Bewertungsverfahren:
- Marktpreisorientierte Verfahren: Marktpreise oder vergleichbaren Markttransaktionen
- Kapitalwertorientierte Verfahren: Barwert zurechenbarer Cash-Flows
- Kostenorientierte Verfahren: Reproduktions- oder Wiederbeschaffungskosten
Die DIN ISO 10688 als ein wesentlicher Bewertungsstandard legt fest, dass bei der Bewertung von Marken auf die vorgenannten Bewertungsverfahren zurückzugreifen ist. Welches Verfahren oder welche Kombination von Verfahren verwendet wird hängt vom Einzelfall ab, insbesondere dem Bewertungsanlass, und den Charakteristika der zu bewertenden Marke.
Die Bewertung ist grundsätzlich von der Lizenzierung zu unterscheiden. Lizenzierung und Bewertung stehen zwar in einem logischen Zusammenhang, sind aber nicht gleichzusetzen. Eine Bewertung, erfolgt z.B. bei Veräußerung oder Erwerb von Immaterialgütern wie etwa Marken sowie bei damit korrespondierenden Schadensersatzforderungen. Die Lizenzierung und Ermittlung von Lizenzgebühren ist bei der Nutzungsüberlassung (auf Zeit) und damit korrespondierenden Schadensersatzforderungen relevant.