Gebühr Widerspruchsverfahren deutsche Marke

Mit jedem Widerspruch ist eine Widerspruchsgebühr innerhalb der Widerspruchsfrist zu zahlen, die 250 EUR beträgt. Wird Widerspruch aus mehreren älteren Kennzeichen erhoben, ist für jedes Kennzeichen eine zusätzliche Widerspruchsgebühr i.H.v. 50 EUR zu zahlen. Wird die Widerspruchsgebühr nicht gezahlt, gilt der Widerspruch als nicht erhoben. Eine Wiedereinsetzung in die Widerspruchsfrist und in die Zahlungsfrist ist ausgeschlossen, § 91 Abs. 1 Satz 2 MarkenG.

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