Marktverhaltensregelungen sind die Ladenschlussgesetze bzw. Ladenöffnungsgesetze der Länder, ggf. ergänzt durch das Ladenschlussgesetz des Bundes.
Insbesondere Regelungen zur Sonn- und Feietragsruhe kommt für die Praxis eine gewisse Bedeutung zu[1] .
[1] Vgl. etwa BGH, 27.07.2023, I ZR 144/22 – Zweibrücken Fashion Outlet.