Mit der Residualwertmethode können Immaterialgüter (z.B. Marken oder Patente) bewertet werden.
Als weiteres kapitalwertorientiertes Bewertungsverfahren kann auch die Residualwertmethode angewendet werden.
Der Wert eines Immaterialgutes ergibt sich bei der Residualwertmethode als Residualwert aus dem Gesamtunternehmenswert nach Abzug der Wertbeiträge aller anderen materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände (residual = als Reserve zurückbleibend).
Die Berechnung des Markenwerts nach der Residualwertmethode kann - stark vereinfacht - wie folgt durchgeführt werden:
Gesamtunternehmenswert
./. Sachanlagevermögen
./. Finanzanlagen
./. Umlaufvermögen
./. Immaterielle Vermögensgegenstände (Kundenstamm, Goodwill, Patente, andere Marken)
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= zu ermittelnder Markenwert
Die Ermittlung eines isolierten Markenwerts lässt sich in der Praxis aufgrund der häufig vorhandenen komplexen bilanziellen Zusammenhänge nicht oder jedenfalls nicht mit der gebotenen Sicherheit ermitteln.
Allerdings kann die Residualwertmethode in Konstellationen, in denen im Unternehmen kein nennenswertes Anlage- und Umlaufvermögen vorhanden ist und sich der zentrale Wert eines Unternehmens tatsächlich primär in seinen Immaterialgütern oder sogar noch spezieller primär in den Marken des Unternehmens widerspiegelt, ausnahmsweise ein geeigneter Bewertungsansatz darstellen.