Beim außergerichtlichen Vorgehen treten Rechteinhaber und (potenzieller) Rechtsverletzer unmittelbar zueinander in Kontakt. Ziel dabei ist es, den bestehenden Konflikt schnell und effizient zu lösen. Typische Instrumente eines außergerichtlichen Verfahrens sind etwa ein Vergleich (z.B. eine sog. Abgrenzungsvereinbarung) oder die auf eine Abmahnung folgende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
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Die Abmahnung kann gefährlich sein, insbesondere wenn sie aus einem Schutzrecht erfolgt (unberechtigte Schutzrechtsverwarnung). Eine Gegenabmahnung und Schadenersatzpflichten können die Folge sein. In unsicheren Fällen empfiehlt sich deshalb als Alternative zur Abmahnung die sog. Berechtigungsanfrage.
Die Abmahnung ist eine Aufforderung an einen vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzer, bestimmte Handlungen zu unterlassen, hierzu eine Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung abzugeben und die erklärte Unterlassungsverpflichtung durch eine Vertragsstrafe abzusichern. Berechtigte Abmahnungen und darauf abgestimmte Reaktionen können einen Konflikt schnell, dauerhaft und mit verhältnismäßig geringen Kosten beenden. Bei ganz oder teilweise unberechtigten Abmahnungen ist mit einem differenzierten, auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmten Instrumentarium zu reagieren, um eventuell lang anhaltende Rechtsnachteile und hohe, unberechtigte Kosten zu vermeiden.