Außergerichtliches Vorgehen / Verfahren

Beim außergerichtlichen Vorgehen treten Rechteinhaber und (potenzieller) Rechtsverletzer unmittelbar zueinander in Kontakt. Ziel dabei ist es, den bestehenden Konflikt schnell und effizient zu lösen. Typische Instrumente eines außergerichtlichen Verfahrens sind etwa ein Vergleich (z.B. eine sog.  Abgrenzungsvereinbarung) oder die auf eine Abmahnung folgende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Im Zeitablauf gestaltet sich das außergerichtliche Vorgehen im Verletzungsverfahren mit der Berechtigungsanfrage, Abmahnung, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eventueller Gegenabmahnung und Vergleich wie nachfolgend dargestellt. Dabei müssen nicht zwingend sämtliche Einzelschritte auftreten. 

Aussergerichtliches Vorgehen Ablauf

An das außergerichtliche Vorgehen schließt sich bei Bedarf ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz und/oder ein Hauptsacheverfahren an.

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