Außergerichtliche Verfahren

Unterlassungserklärung

Unterlassungs VerpflichtungserklärungMit einer Unterlassungserklärung, genauer: einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, gibt ein Rechtsverletzer zu verstehen, dass er sein bisheriges rechtswidriges Verhalten nicht weiter fortsetzt. Zugleich verspricht er für den Fall eines erneuten Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Modifizierte Unterlassungserklärung nach Abmahnung

Die modifizierte Unterlassungserklärung ist eine Reaktion auf eine Abmahnung. Hierbei wird in gewissem Umfang von einer durch den Abmahnenden bereits vorformulierten Unterlassungserklärung abgewichen. Modifikationen können sich insbesondere materiellrechtlich auf die Sachverhalte sowie auf die Vertragsstrafe beziehen. Außerdem können ggf. (in geringem Umfang) Bedingungen und Befristungen ergänzt sowie die Kostenerstattung modifiziert werden. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist für den Abgemahnten häufig sinnvoll, da er sich dadurch nicht weiter als unbedingt erforderlich verpflichtet und verschiedene für ihn günstige Regelungen zusätzlich berücksichtigen kann.

Gegenabmahnung

Mit der Bezeichnung „Gegenabmahnung“ wird die Warnung des Abgemahnten bezeichnet, der vom Abmahner verlangt, die Rechtsberühmung eines Unterlassungsanspruches aufzugeben und davon Abstand zu nehmen. Für den Fall, dass der Abmahner an seinen Ansprüchen festhält, wird vom Abgemahnten angedroht, eine negative Feststellungsklage zu erheben.

Vergleich nach Abmahnung

Streitigkeiten über die Existenz von Unterlassungsansprüchen und deren Umfang können auch einvernehmlich geregelt werden. Hierzu wird ein individueller Vertrag abgeschlossen, welcher die streitigen Punkte möglichst umfassend und abschließend regelt. 

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