Die Verfügbarkeitskontrolle

Die Verfügbarkeitskontrolle nach Nr. 7 der Anlage zu § 9 BDSG schützt die personenbezogene Daten vor zufälliger Zerstörung und Verlust. Hier ist an Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf Stromausfälle, Wasserschäden, Naturkatastrophen, etc. zu denken. Als Maßnahmen werden hier vorgeschlagen:

  • Die Auslagerung von Sicherungskopien,
  • Die Installation von Notstromaggregaten

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