Urheberrechte professionell schützen und verwerten
Kompetente Rechtsberatung im Urheberrecht mit langjähriger Erfahrung unserer Anwälte und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Gerichtlich und außergerichtlich vertreten wir Sie, setzten Ihre Rechte interessengerichtet durch und wehren unberechtigte Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen erfolgreich ab. Unser umfassendes Kompetenzspektrum umfasst alle Themen des Urheberrechts, u.a. Werke und Werkarten, Entstehung von Urheberrechtsschutz und Leistungsschutz, Rechte des Urhebers: Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte, urheberrechtliche Schranken, Urhebervertragsrecht (Nutzungsrechte / Lizenzrechte, Nutzungsarten), Lichtbilder / Fotorechte, Urheberrechtsverletzungen und korrespondierende Verfahren, z.B. Abmahnungen und einstweilige Verfügungen, sowie alle weiteren Themen des Urheberrechts.
Urheberrecht aus Berlin
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst zugunsten des Urhebers (§ 1 Urheberrechtsgesetz). Gegenstand des Urheberrechtes ist somit das Werk. Der Urheber wird in seinen geistigen und persönlichen Verbindungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Daneben sind bestimmte Leistungen durch Leistungsschutzrechte geschützt. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen muss der Urheber allerdings Einschränkungen seines Urheberrechts zugunsten der Allgemeinheit hinnehmen. Wird das Urheberrecht verletzt, kann der Rechteinhaber verschiedene Ansprüche geltend machen.
Ausgewählte Themen zum Urheberrecht:
Seit 2003 einfach gut beraten.
Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:
- Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei
(Steuerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht) - Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
- Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
- Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
- WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte
Berlin, online und bundesweit.
Ausgewählte medien- und urheberrechtliche Fälle
Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht haben z.B. die folgenden Fälle betreut:
- Vorlesen eines Buches auf Youtube kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen
- KG: Auch wahre, aber unvollständige Tatsachenbehauptungen können unzulässig sein
- Kammergericht: 15.000,- EUR Geldentschädigung für rechtswidrige Berichterstattung in der Bild-Zeitung
- KG: Einstweilige Verfügung auch bei mündlicher Übertragung der Nutzungsrechte
- böhm anwaltskanzlei. setzt Gegendarstellung in Print- und Onlineausgabe durch
Anwälte und Fachanwälte für Urheberrecht
Beratung zum Urheberrecht, individuell und professionell durch erfahrene Anwälte und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Konzeption von maßgeschneiderten Lösungen. Umfassende Vertretung im Rechtsstreit wegen Urheberrechtsverstößen.
Ansprechpartner:
Andreas Böhm, LL.M.
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz
sowie für Urheber- und Medienrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB)
Mehr über Rechtsanwalt Andreas Böhm →
Gerne stehen mein Team und ich Ihnen mit unserer Expertise kurzfristig zur Verfügung. Die anwaltliche Beratung kann persönlich in in Berlin, telefonisch oder per Video erfolgen. Ihre anwaltliche Vertretung übernehmen wir bundesweit. Termine können online gebucht oder telefonisch unter +49 30 39 88 53 860 vereinbart werden. Weitere Kontaktmöglichkeiten >