Veröffentlichung und Eintragung, Art. 44, 51 ff. UMV

Die Veröffentlichung und Eintragung der Unionsmarke schließen das unionsrechtliche Eintragungsverfahren ab. 

Veröffentlichung, Art. 44 UMV, Art. 7 UMDV

Angemeldete Marken werden gemäß Art. 44 UMV im Unionsmarkenblatt veröffentlicht. Dabei werden alle für die Anmeldung relevanten Informationen einschließlich etwaiger Prioritäts- und Zeitrangansprüche veröffentlicht. Es findet also im Gegensatz zum deutschen Recht ein vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren statt. Die Veröffentlichung erfolgt in elektronischer Form.

Der Anmelder wird über die Veröffentlichung nicht von Amts wegen informiert. Es ist deshalb sinnvoll, die Überwachungs-Tools des Amtes zu nutzen. Auf der Webseite des Amtes kann man in der User Area Einstellungen vornehmen, die eine Nachricht auslösen, sobald sich der Status der eigenen Marken bzw. der vertretenen Marken der Anwaltskanzlei verändert.

Mit der Veröffentlichung entsteht der Anspruch auf angemessene Entschädigung für eine nicht gestattete Benutzung der Marke durch Dritte, allerdings aufschiebend bedingt durch die spätere Eintragung, Art. 9 Abs. 3 UMV.

Eintragung, Art. 51 ff. UMV,

Wenn keine Widersprüche eingelegt worden oder alle eingelegten Widersprüche erledigt sind, wird die Unionsmarke eingetragen und eine elektronische Eintragungsurkunde wird erstellt. Das Eintragungsverfahren ist damit abgeschlossen. 

Eingetragen werden alle Angaben, die Gegenstand der Veröffentlichung waren; darüber hinaus wird auch das Eintragungsdatum im Register vermerkt.

Das Amt übersendet seit längerem keine Eintragungsurkunde in Papierform mehr, sondern verschickt lediglich einen Internet-Link, über den man sich elektronisch die Eintragungsurkunde herunterladen kann.[2] Durch die Online-Akteneinsicht ist die Urkunde elektronisch dauerhaft verfügbar. Beglaubigte Abschriften der Urkunde werden gegen Gebühr aber auch in Papierform erteilt.


[2] Vgl. Beschluss Nr. EX-11-1 des Präsidenten des Amtes vom 18. Februar 2011.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860