Markenverfahren Europäische Union

Markenverfahren in der Europäischen Union

Markenrecht europaeisch

Wichtige Markenverfahren auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) sind insbesondere das Eintragungsverfahren einer Unionsmarke nebst dem dazugehörigen Widerspruchsverfahren, der Verzicht und die Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren.

Eintragungsverfahren für EU-Marken

EIntragungsverfahrenMarkenschutz für das Gebiet der EU kann durch eine Unionsmarke erlangt werden. Es genügt hierzu eine einzige Anmeldung und der erfolgreiche Abschluss des Eintragungsverfahrens. Neben diesem zentralen Vorteil existieren weitere Vor-, aber auch Nachteile.

(Privat-) Recherche vor Anmeldung der Unionsmarke

Bevor mit der Anmeldung einer Marke beim EUIPO das Eintragungsverfahren eingeleitet wird, sollte aus verschiedenen Gründen eine Markenrecherche durchgeführt werden. Art und Umfang ist auf den jeweiligen Einzelfall abzustimmen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Markenrecherche zwangsläufig unvollständig bleibt. Die vor der Markenanmeldung durchzuführende Individualrecherche ist nicht mit der Amtsrecherche gem. Art. 43 UMV zu verwechseln und trotz der Amtsrecherche sinnvoll. 

Anmeldung Unionsmarke, Art. 30 ff. UMV

Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register setzt das Eintragungsverfahrens in Gang. Einzelheiten regeln die Art.30 ff. UMV. Dabei ist auf verschiedene Formalien zu achten und es sind bestimmte inhaltliche Angaben zu machen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Priorität oder Seniorität in Anspruch genommen werden.

Formalien Markenanmeldung EU

Das Eintragungsverfahren beginnt mit der Anmeldung, d.h. dem Antrag auf Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke. Die Anmeldung ist in Art. 30 ff. UMV geregelt.

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