Bei der Vermarktung von bestimmten Produkten (Waren und Dienstleistungen) wird teilweise eine besondere Zulassung der jeweiligen Produkte vorgeschrieben. Hintergrund sind vor allem Gesundheits- und Sicherheitsaspekte, welche aus dem jeweiligen Anwendungsbereich der Produkte resultieren. Die gesetzlich geregelten Zulassungspflichten können Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG sein. Verstöße gegen die Zulassungsregelungen stellen damit zugleich einen Verstoß gegen das UWG dar.
Marktverhaltensregelungen betreffen u.a. die nachfolgenden Produkte mit den jeweiligen spezialgesetzlichen Vorschriften über besondere Zulassungspflichten:
- Briefsendungen, § 5 PostG
- diätetische Lebensmittel, § 11 DiätV
- Fahrzeugteile, § 22a StVZO
- Fertigarzneimittel, § 21 AMG
- Pflanzenschutzmittel, § 9 PflSchG
Die vorgenannten Regelungen sind als absatzbezogene Marktverhaltensregelungen einzuordnen. Verstöße können als Rechtsbruch gem. § 3a UWG gewertet werden und unlauter sein.