Zulassung / Zulassungspflichten und UWG

Bei der Vermarktung von bestimmten Produkten (Waren und Dienstleistungen) wird teilweise eine besondere Zulassung der jeweiligen Produkte vorgeschrieben. Hintergrund sind vor allem Gesundheits- und Sicherheitsaspekte, welche aus dem jeweiligen Anwendungsbereich der Produkte resultieren. Die gesetzlich geregelten Zulassungspflichten können Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG sein. Verstöße gegen die Zulassungsregelungen stellen damit zugleich einen Verstoß gegen das UWG dar. 

Marktverhaltensregelungen betreffen u.a. die nachfolgenden Produkte mit den jeweiligen spezialgesetzlichen Vorschriften über besondere Zulassungspflichten:

  • Briefsendungen, § 5 PostG
  • diätetische Lebensmittel, § 11 DiätV
  • Fahrzeugteile, § 22a StVZO
  • Fertigarzneimittel, § 21 AMG
  • Pflanzenschutzmittel, § 9 PflSchG

Die vorgenannten Regelungen sind als absatzbezogene Marktverhaltensregelungen einzuordnen. Verstöße können als Rechtsbruch gem. § 3a UWG gewertet werden und unlauter sein. 

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