Medienverträge regeln Fragen der Kommunikation und Publikation in unterschiedlichen Formen. Diese können sowohl ausschließlich zwischen Unternehmen (B2B), als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) geschlossen werden. Schwerpunkte von Medienverträgen sind der Schutz von Persönlichkeitsrechte. Ergänzt werden die Normen ggf. um relevante datenschutzrechtliche Regelungen.
Einzelne Medienverträge
Es existieren verschiedene Arten von Medienverträgen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Medienverträge unterscheiden: