Die rechtliche Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen im Zivilprozess auch per Videokonferenz durchzuführen, besteht schon seit dem Jahr 2013 (§ 128a ZPO). Wie bei so vielem, war es jedoch letztlich die Pandemie, die zu einem Aufschwung bei der Nutzung dieser digitalen Möglichkeit geführt hat. Und so konnten wir in der letzten Woche unseren ersten zivilrechtlichen Gerichtstermin vom Schreibtisch aus vor dem Landgericht Stuttgart wahrnehmen.
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