In einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit konnten wir für unsere Mandantin erfolgreich die Reduzierung des Streitwerts und damit der Verfahrenskosten erreichen. Gegner war der Deutsche Konsumentenbund e.V. Dieser hatte dem Gericht im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Streitwertvorschlag von 30.000 EUR unterbreitet, welchem das Gericht zunächst gefolgt ist und den entsprechenden Streitwert festgesetzt hat. Unsere Recherchen ergaben verschiedene vergleichbare Gerichtsentscheidungen, in welchen Gerichte niedrigere Streitwerte festgesetzt hatten. Vermutlich war bei mindestens einer dieser Entscheidungen mit niedrigeren Streitwerten sogar der Deutsche Konsumentenbund e.V. selbst Verfahrensbeteiligter und konnte hier nur einen Streitwert von 10.000 EUR durchsetzen (LG Düsseldorf, 19 O 191/21). Die abweichenden gerichtlichen Entscheidungen konnten wir in unserem Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Berlin (15 O 157/22) und dem Kammergericht (5 W 131/22) benennen und so für unsere Mandantin erfolgreich eine Reduzierung des Streitwerts auf 20.000 EUR erreichen. Kämpfen bis zum Schluss lohnt sich!
Fälle der böhm anwaltskanzlei. Wirtschaftsrecht.
Eine Markenrechtsverletzung kann jeden Markeninhaber betreffen, also auch unsere Kanzlei. Dass Marken- und Namensrechte allerdings in derart dreist-dämlicher Art verletzt werden, wie dies bei uns geschehen ist, dürfte eher selten geschehen. Ein Veranstalter aus der Automobilbranche hatte gegenüber seiner Konkurrenz verlauten lassen, er sei Mandant unserer Kanzlei, habe uns mit einem "Patent Antrag" beauftragt und wir hätten alle seine Rechtsansichten bestätigt. Er legte sogar ein gefälschtes Schreiben aus unserer Kanzlei vor. Auf diesem Wege wurde versucht, Marke, Unternehmenskennzeichen und Instagram-Account des Konkurrenten in die eigenen Hände zu bekommen. Besagte Person stand indes in keinerlei Kontakt zu unserer Kanzlei und nutzte unseren Namen und unser Unternehmenskennzeichen widerrechtlich. Natürlich konnten wir dies nicht akzeptieren und sind mit allen erforderlichen rechtlichen Mitteln gegen diesen dreisten Namesklau vorgegangen.
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Eine Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem diese von der neben ihrem Haus befindlichen Tanzschule eine anwaltliche Abmahnung erhalten hatte. Hier wurde ihr vorgeworfen, vor der Einrichtung wartende Schüler ungefragt zu beobachten, zu belauschen und gar zu filmen. Gegen die Abmahnung und die damit verbundene Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung konnte allerdings erfolgreich vorgegangen werden.
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Auch nach vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit erlebt man immer noch Überraschungen. In einem aktuellen Fall hatte es der Gegner unserer Mandantin zunächst geschafft, sich mit einer einstweiligen Verfügung zum Geschäftsführer "bestellen" zu lassen. Nach unserer Beauftragung sind wir kurzfristig mit allen rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorgegangen und konnten überraschende Details aufdecken. Wir konnten die Rechte unserer Mandantin kurzfristig und umfassend verteidigen.
Einer unser Mandanten wurde von einem Verlag wegen Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen. Hintergrund dessen war, dass der Mandant mehrere Werke der Fachliteratur veröffentlicht hat und hierbei unautorisiert Inhalte aus Werken des Verlages verwendet haben soll. Tatsächlich bestanden die aus mehreren hundert Seiten bestehenden Werke des Mandanten zum wesentlichen Teil aus Inhalten, die den Werken des Verlages entnommen wurden. Der Mandant war sich des Umstandes bewusst, dass er hier fremde Inhalte entnommen hat, er war jedoch der Ansicht, dass dies vom Zitatrecht gedeckt sei, da hinreichend auf die Quelle hingewiesen wurde.